Unterscheidung der Sachverständigen:
Gerichtsgutachter ; Vergleichsgutachter ; Freier Sachverständiger ; Zertifizierter Sachverständiger
Die Bezeichnung "Sachverständige / er" ist in Deutschland kein rechtlich geschützter Begriff. Die Folge, auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und Gutachter. Um aber wirkliche Experten abzugrenzen und vor allem den Gerichten Spezialisten zur Verfügung zu stellen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Gerichtgutachter
Zivilprozess - Strafprozess
Gerichtsgutachter
Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter werden bei deutschen Gerichten bevorzugt. Das schreibt die ZPO (Zivilprozessordnung) meist vor. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Fachleute mit herausragender Qualifikation herangezogen werden.
Öffentlich bestellte Sachverständige unterstehen der Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften. Das bedeutet das diese Gutachter Ihren Status auch wieder verlieren können.
Die Gerichtsgutachter sind unparteiisch und neutral. Sie erhalten Ihren Auftrag von dem Gericht
Vergleichsgutacher
Streit schlichen und Vergleichen
Gutachter fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen aufdecken. Sie beraten und bewerten Probleme und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und werden als Schiedsgutachter oder Vergleichsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteile des Gutachters als verbindlich anerkennen. Das spart zwei Anwälte, eine langwierige Gerichtsverhandlung, und schlichtet einen Streit. Damit sorgen beide Parteien schnell für Rechtssicherheit.
Freier Sachverständiger
Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und Gutachter.
Zertifizierter Sachverständiger
Die Zertifizierung und Überwachung von Sachverständigen erfolgt nach einheitlichen Kriterien entsprechend der europäischen Norm DIN EN 45013. Dort sind einheitliche Regel und Vorschriften bei der Begutachtung und der Bearbeitung eines Gutachtens vorgeschrieben.
Hier können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen:
Sie können uns per mail erreichen: gutachter(@)sh-sperrfechter.de
Andreas Sperrfechter |
ö.b.u.v.Sachverständiger der HWK-Heilbronn |
Tel. +49 7132 34169 46 |
Hezenbergstraße 13 |
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gutachter(@)sh-sperrfechter.de |
74172 Neckarsulm |
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